Kostenerstattung an die STTB KreisNordsaar Vereine für die Teilnahme auf SWTTV-Veranstaltungen durch den Kreis
Die Art und Höhe der Förderung erfolgt nach Maßgabe des Haushaltes Kreis Nordsaar. Ein rechtlicher Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht und wird auch nicht dadurch begründet, dass die Voraussetzung für eine Förderung erfüllt ist.
Soweit andere Stellen (STTB-Geschäftsstelle, Bundesland, Gemeinde usw.) Zuschüsse gewähren, sind diese in Anspruch zu nehmen und bei Antragsstellung bzw. Einreichung auszuweisen.
Eine Förderung ist maximal in Höhe von 100,00 EURO der nachzuweisenden Ausgaben möglich. Bagatellbeträge unter 10,00 EURO werden nicht ausgezahlt. Der Zuschußbetrag wird auf volle Euro abgerundet. Es können nur Kosten geltend gemacht werden für die laufende Saison.
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung (Anteilsfinanzierung, Fehlbedarfsfinanzierung oder in geeigneten Fällen Festbetragsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbarem Zuschuss gegeben.
An die Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Betreuer dürfen Mittel nur insoweit ausgezahlt werden, als ihnen entsprechende Aufwendungen selbst entstanden sind und diese gegenüber dem Kreis Nordsaar geltend gemacht und belegt haben.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung. Vorschüsse können nicht geleistet werden. Die Zahlung von Zuschüssen auf Privatkonten ist nicht zulässig. Je Antragsteller kann in einer Saison maximal eine Maßnahme gefördert werden.
Diese Richtlinie tritt durch Veröffentlichung in Kraft!
Mit sportlichem Gruß
Günter Cattarius
-Kreissportwart-